Schulungen zum Datenschutz der Fachbereiche:
Die Geschäftsleitung haftet bei Verstößen des Unternehmens gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen nach dem BDSG bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingehalten werden, z.B. Was ist bei einem Berechtigungskonzept zu beachten?
In der Personalabteilung befinden sich die sensibelsten Daten der Mitarbeiter. Bei der Weiterentwicklung von DV- System, z.B. elektronische Personalakte, Zeiterfassung, Skill-Datenbanken ist der Datenschutzbeauftragte mit einzubeziehen.